Projektmanagement
SiGe-Koordination nach Baustellenverordnung
Sobald auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, verlangt die Baustellenverordnung (BaustellV) einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Wir übernehmen die SiGe-Koordination vollständig — von der Vorankündigung bis zur Unterlage für spätere Arbeiten.
Pflichten des Bauherrn nach BaustellV
Die BaustellV nimmt den Bauherrn in die Verantwortung: Er muss Koordinatoren bestellen, die Vorankündigung rechtzeitig an die zuständige Behörde übermitteln und einen SiGe-Plan erstellen lassen. Wir übernehmen diese Pflichten für Sie und halten alle Fristen ein.
- Prüfung der Koordinationspflicht und Bestellung des SiGe-Koordinators
- Vorankündigung an die zuständige Behörde
- Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans
Koordination in Planungs- und Ausführungsphase
Bereits in der Planungsphase stimmen wir Gewerke, Bauabläufe und Schutzmaßnahmen aufeinander ab. In der Ausführungsphase koordinieren wir die Zusammenarbeit der Firmen auf der Baustelle, begehen regelmäßig und schreiben den SiGe-Plan fort.
Unterlage für spätere Arbeiten
Zum Projektabschluss erstellen wir die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk — damit Wartung, Instandhaltung und Umbauten auch Jahre später sicher geplant werden können.
So läuft die Zusammenarbeit
- 1Projektprüfung: Koordinationspflicht und Umfang klären
- 2Vorankündigung an die Behörde
- 3SiGe-Plan erstellen und fortschreiben
- 4Koordination und Begehungen in der Ausführungsphase
- 5Unterlage für spätere Arbeiten übergeben
SiGeKo bestellen
Wir prüfen unverbindlich, ob Ihre Baustelle koordinationspflichtig ist, und übernehmen die SiGe-Koordination.
Projekt anfragen