Biostoffe
Deutsche Online-Schulung mit Wissenskontrolle. Theorie; betriebliche Praxisunterweisung zusätzlich erforderlich.
- Kurssprache: Deutsch
- Nachweis als PDF
- Flexibles Lerntempo
Eckdaten
Auf einen Blick
- Format
- Online-Kurs mit Videolektionen, Lernen im eigenen Tempo
- Kurssprache
- Deutsch
- Abschluss
- Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF nach bestandener Wissenskontrolle
- Teilnehmende
- Einzeln buchbar · Für Unternehmen beliebig viele Teilnehmende, Mengenrabatt ab 11 Personen
- Voraussetzungen
- Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Nötig sind ein internetfähiges Gerät und Ton.
- Wiederholung
- Nach BioStoffV vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, mündlich und arbeitsplatzbezogen; der Kurs kann den theoretischen Teil ergänzen.
Überblick
Worum geht es?
Bakterien, Viren, Pilze oder Zellkulturen begegnen Beschäftigten nicht nur im Labor, sondern auch in Kläranlagen, in der Abfallwirtschaft, in der Landwirtschaft oder bei der Wartung medizinischer Geräte. Sie können Infektionen, Allergien oder toxische Wirkungen auslösen – oft über kleine Wunden, Aerosole oder verschmutzte Hände.
Die Schulung erklärt Schritt für Schritt, wie Biostoffe eingestuft und Gefährdungen beurteilt werden und welche Schutzmaßnahmen daraus folgen. Die Videolektionen bearbeiten Sie flexibel, am Ende steht eine Wissenskontrolle. Mit dem Bestehen erhalten Sie einen Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF. Die tätigkeitsbezogene Unterweisung anhand Ihrer Betriebsanweisung ersetzt der Kurs nicht.
Zielgruppe
Für wen ist die Schulung?
Für Beschäftigte und Führungskräfte in Laboren, im Gesundheitsdienst, in Abwasser- und Abfallbetrieben, in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelverarbeitung sowie für Servicetechniker, die benutzte Medizingeräte warten. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit erhalten einen kompakten Überblick. Unternehmen können ganze Teams einheitlich schulen.
Inhalte
Kursinhalte
- 1Rechtsgrundlagen: Biostoffverordnung, TRBA und Regelwerk der DGUV
- 2Betroffene Branchen und was biologische Arbeitsstoffe sind
- 3Tätigkeiten mit Biostoffen: gezielt und nicht gezielt
- 4Aufnahmewege in den Körper und die vier Risikogruppen
- 5Gefährdungsbeurteilung für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten
- 6Technische, organisatorische und hygienische Schutzmaßnahmen
- 7Betriebsanweisung und Unterweisung am Beispiel der Medizingerätewartung
- 8Verhalten bei Gefahren und Unfällen
- 9Anzeigepflicht, Dokumentation, arbeitsmedizinische Vorsorge und Ordnungswidrigkeiten
Recht und Vorschriften
Rechtliche Grundlagen
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Sie regelt Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufen, Hygiene, Unterweisung und Anzeigepflichten bei Tätigkeiten mit Biostoffen. Der Kurs erklärt diese Pflichten verständlich.
TRBA 400 – Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung
Die Technische Regel konkretisiert, wie Gefährdungen durch Biostoffe ermittelt werden. Die Schulung zeigt den Ablauf und die wichtigsten Fragen.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Sie legt fest, wann bei Tätigkeiten mit Biostoffen Pflicht- oder Angebotsvorsorge nötig ist und Impfungen anzubieten sind. Der Kurs erläutert die Unterschiede.
Die Übersicht nennt die wichtigsten Vorschriften zum Thema. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Ihr Lernerfolg
Ziele der Schulung
- Sie wissen, was biologische Arbeitsstoffe sind und in welchen Branchen sie vorkommen
- Sie können gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten unterscheiden
- Sie kennen die vier Risikogruppen und die Aufnahmewege über Haut, Mund und Atemwege
- Sie verstehen, wie Gefährdungsbeurteilung und Schutzstufen die Schutzmaßnahmen bestimmen
- Sie erkennen wichtige Hygieneregeln und wissen, wie Sie sich bei Unfällen verhalten
Gut zu wissen
Leistungsumfang und Hinweise
Deutschsprachige Online-Schulung zum Thema „Biostoffe“. Videolektionen, im eigenen Lerntempo. Abschluss mit einer theoretischen Wissenskontrolle auf Deutsch (Bestehensgrenze 80 %). Der Abschlussnachweis bestätigt die theoretische Teilnahme und Wissenskontrolle. Die Schulung ergänzt die tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Unterweisung; betriebliche Rückfragemöglichkeiten und erforderliche praktische Übungen sind zusätzlich sicherzustellen. Sie ersetzt keine Berufsausbildung, behördliche Fachkunde, praktische Qualifikation oder betriebliche Beauftragung. Der angezeigte Betrag wird pro Person und Schulung berechnet; keine automatische Verlängerung. Firmen-Mengenrabatte werden bei der Buchung berechnet.

