Rechner
Ersthelfer- und Brandschutzhelfer-Rechner
Wie viele Ersthelfer und Brandschutzhelfer Ihr Betrieb mindestens braucht, hängt von der Zahl der Beschäftigten und der Art des Betriebs ab. Geben Sie beides ein, das Ergebnis erscheint sofort.
Bei Schichtarbeit zählt die größte Schicht.
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mindestens, nach DGUV Vorschrift 1 § 26
2
Richtwert bei normaler Brandgefährdung, nach ASR A2.2
Urlaub, Krankheit und Schichtwechsel einplanen: Es müssen jederzeit genug Helfer anwesend sein. Erhöhte Brandgefährdung oder viele Besucher erfordern mehr. Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet.
So wird gerechnet
Ersthelfer
DGUV Vorschrift 1, § 26 Abs. 1
- 2 bis 20 anwesende Beschäftigte: mindestens ein Ersthelfer.
- Mehr als 20: in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 % der Anwesenden.
- Für Kindertageseinrichtungen (ein Ersthelfer je Gruppe) und Hochschulen gelten eigene Quoten.
Brandschutzhelfer
ASR A2.2, Abschnitt 6.2
- 5 % der Beschäftigten reichen bei normaler Brandgefährdung in der Regel aus.
- Mehr können nötig sein bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großen Arbeitsstätten.
- Schichtbetrieb und Abwesenheiten wie Urlaub und Krankheit sind einzurechnen.
Alle Werte sind Mindest- bzw. Richtwerte und auf ganze Personen aufgerundet. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs; von der Ersthelferzahl darf nur im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger abgewichen werden.

