Lasereinrichtungen
Deutsche Online-Schulung mit Wissenskontrolle. Theorie; betriebliche Praxisunterweisung zusätzlich erforderlich.
- Kurssprache: Deutsch
- Nachweis als PDF
- Flexibles Lerntempo
Eckdaten
Auf einen Blick
- Format
- Online-Kurs mit Videolektionen, Lernen im eigenen Tempo
- Kurssprache
- Deutsch
- Abschluss
- Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF nach bestandener Wissenskontrolle
- Teilnehmende
- Einzeln buchbar · Für Unternehmen beliebig viele Teilnehmende, Mengenrabatt ab 11 Personen
- Voraussetzungen
- Keine Vorkenntnisse erforderlich; Gerät mit Internet und Ton. Der Kurs ersetzt nicht die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten.
- Wiederholung
- Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich, wie es OStrV und DGUV Vorschrift 1 vorsehen.
Überblick
Worum geht es?
Laser stecken in Scannern, Messgeräten, Schneid- und Schweißanlagen oder medizinischen Geräten. Ihr gebündelter, energiereicher Strahl kann schon bei kurzer Einwirkung Augen und Haut schädigen – auch über reflektierte Strahlung. Wie groß die Gefahr ist, zeigt die Laserklasse.
Die Videolektionen erklären die Grundlagen der Laserstrahlung, die Laserklassen nach DIN EN 60825-1 mit Beispielen und die Wirkung auf Augen und Haut. Danach geht es um rechtliche Anforderungen, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und sicheres Verhalten. Sie lernen, wann es Ihnen passt, bestehen die Wissenskontrolle und erhalten einen Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF.
Zielgruppe
Für wen ist die Schulung?
Für Beschäftigte, die Laser in Materialbearbeitung, Messtechnik, Labor oder Medizin nutzen oder in deren Nähe arbeiten. Auch Vorgesetzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebe, die mehrere Mitarbeitende zum Umgang mit Lasereinrichtungen unterweisen müssen, sind angesprochen.
Inhalte
Kursinhalte
- 1Was ein Laser ist und welche Eigenschaften Laserstrahlung hat
- 2Einsatzbereiche von Lasern in Alltag, Industrie, Labor und Medizin
- 3Laserklassen nach DIN EN 60825-1 mit Praxisbeispielen
- 4Gefahren für Augen und Haut je nach Spektralbereich
- 5Rechtliche Anforderungen an Laser der höheren Klassen und an Laserbereiche
- 6Gefährdungsbeurteilung bei künstlicher optischer Strahlung
- 7Unterweisung nach OStrV und sicherer Umgang mit Lasereinrichtungen
Recht und Vorschriften
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)
Sie verlangt Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und die Unterweisung der Beschäftigten bei Laserstrahlung. Der Kurs vermittelt die theoretischen Inhalte dieser Unterweisung.
TROS Laserstrahlung
Die Technischen Regeln konkretisieren die OStrV, etwa zu Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen. Der Kurs greift die Grundlagen verständlich auf.
DIN EN 60825-1
Die Norm teilt Lasereinrichtungen in Klassen von 1 bis 4 ein und regelt ihre Kennzeichnung. Der Kurs erklärt, was die Klassen für den sicheren Umgang bedeuten.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 12 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte ausreichend und angemessen zu unterweisen. Der Kurs unterstützt diese Unterweisung zum Thema Laser.
Die Übersicht nennt die wichtigsten Vorschriften zum Thema. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Ihr Lernerfolg
Ziele der Schulung
- Sie kennen die Eigenschaften von Laserstrahlung und typische Einsatzbereiche von Lasern
- Sie können die Laserklassen nach DIN EN 60825-1 unterscheiden und ihre Gefährdung einschätzen
- Sie wissen, wie Laserstrahlung Augen und Haut je nach Wellenlänge schädigen kann
- Sie kennen die Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung, Laserbereiche und Unterweisung
- Sie wissen, wie Sie sich beim Umgang mit Lasereinrichtungen sicher verhalten
Gut zu wissen
Leistungsumfang und Hinweise
Deutschsprachige Online-Schulung zum Thema „Lasereinrichtungen“. Videolektionen, im eigenen Lerntempo. Abschluss mit einer theoretischen Wissenskontrolle auf Deutsch (Bestehensgrenze 80 %). Der Abschlussnachweis bestätigt die theoretische Teilnahme und Wissenskontrolle. Die Schulung ergänzt die tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Unterweisung; betriebliche Rückfragemöglichkeiten und erforderliche praktische Übungen sind zusätzlich sicherzustellen. Sie ersetzt keine Berufsausbildung, behördliche Fachkunde, praktische Qualifikation oder betriebliche Beauftragung. Der angezeigte Betrag wird pro Person und Schulung berechnet; keine automatische Verlängerung. Firmen-Mengenrabatte werden bei der Buchung berechnet.

