Prüfung von Arbeitsmitteln
Deutsche Online-Schulung mit Wissenskontrolle. Theorie; betriebliche Praxisunterweisung zusätzlich erforderlich.
- Kurssprache: Deutsch
- Nachweis als PDF
- Flexibles Lerntempo
Eckdaten
Auf einen Blick
- Format
- Online-Kurs mit Videolektionen, Lernen im eigenen Tempo
- Kurssprache
- Deutsch
- Abschluss
- Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF nach bestandener Wissenskontrolle
- Teilnehmende
- Einzeln buchbar · Für Unternehmen beliebig viele Teilnehmende, Mengenrabatt ab 11 Personen
- Voraussetzungen
- Keine Vorkenntnisse nötig. Sie brauchen ein Gerät mit Internetzugang und Ton. Die Schulung macht Sie nicht zur befähigten Person.
- Wiederholung
- Unterweisung mindestens einmal jährlich nach § 4 DGUV Vorschrift 1, zusätzlich bei neuen Arbeitsmitteln oder geänderten Prüfvorgaben im Betrieb.
Überblick
Worum geht es?
Leitern, Maschinen, Werkzeuge oder Hebezeuge nutzen sich im täglichen Einsatz ab. Schäden entstehen oft schleichend und bleiben unbemerkt, bis ein Arbeitsmittel versagt. Regelmäßige Prüfungen und eine kurze Kontrolle vor jeder Benutzung sorgen dafür, dass Mängel rechtzeitig auffallen. Für den Arbeitgeber sind sie zudem eine klare gesetzliche Pflicht.
Diese Online-Schulung erklärt in kurzen Videolektionen, welche Regelwerke für Prüfungen gelten, wer prüfen darf und wie Prüffristen festgelegt und Prüfungen dokumentiert werden. Sie bestimmen Ihr Lerntempo selbst. Nach der abschließenden Wissenskontrolle erhalten Sie einen Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF, der die Unterweisung im Betrieb ergänzt.
Zielgruppe
Für wen ist die Schulung?
Für Beschäftigte, die Arbeitsmittel benutzen und vor der Verwendung kontrollieren, sowie für Vorgesetzte, Meister und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Prüfungen planen und überwachen. Geeignet für Industrie, Handwerk, Bau und Dienstleistung. Unternehmen können mehrere Mitarbeitende mit einheitlichen Inhalten unterweisen.
Inhalte
Kursinhalte
- 1Rechtsgrundlagen: Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitssicherheitsgesetz
- 2Technische Regeln für Betriebssicherheit, insbesondere TRBS 1201
- 3DGUV-Vorschriften, -Regeln, -Informationen und -Grundsätze mit Beispielen
- 4Normen und VDE-Bestimmungen und ihre Verbindlichkeit
- 5Prüfumfang und Dokumentation in Prüfbuch oder Prüfkarte
- 6Prüfzeitpunkte: vor Inbetriebnahme, vor Arbeitsbeginn und wiederkehrend
- 7Wer prüft: Benutzer, befähigte Personen und zugelassene Überwachungsstellen
- 8Prüfintervalle festlegen und an Nutzung und Schäden anpassen
- 9Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen Prüfpflichten
Recht und Vorschriften
Rechtliche Grundlagen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Nach § 14 BetrSichV sind Arbeitsmittel, deren Sicherheit von der Montage oder von schädigenden Einflüssen abhängt, durch zur Prüfung befähigte Personen zu prüfen. Die Schulung erklärt diese Pflicht.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 12 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte ausreichend zu unterweisen. Die Schulung vermittelt dafür das theoretische Wissen zu Kontrolle und Prüfung von Arbeitsmitteln.
TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln
Die Technische Regel konkretisiert, wie Prüfungen und Kontrollen ablaufen und dokumentiert werden. Die Schulung gibt einen verständlichen Einstieg in diese Vorgaben.
TRBS 1203 Zur Prüfung befähigte Personen
Sie legt fest, welche Berufsausbildung, Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit Prüfer benötigen. Die Schulung erklärt die Rolle, ersetzt diese Qualifikation aber nicht.
DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme und in bestimmten Zeitabständen von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung zu prüfen.
Die Übersicht nennt die wichtigsten Vorschriften zum Thema. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Ihr Lernerfolg
Ziele der Schulung
- Sie kennen die Rechtsgrundlagen für Prüfungen von der BetrSichV bis zum DGUV-Regelwerk
- Sie wissen, wer welche Prüfungen durchführen darf: Benutzer, befähigte Person oder Überwachungsstelle
- Sie kennen die Prüfzeitpunkte und wissen, wie Prüfintervalle festgelegt und angepasst werden
- Sie können ein Arbeitsmittel vor der Benutzung auf offensichtliche Mängel kontrollieren
- Sie wissen, warum Prüfungen dokumentiert werden und welche Verstöße ordnungswidrig sind
Gut zu wissen
Leistungsumfang und Hinweise
Deutschsprachige Online-Schulung zum Thema „Prüfung von Arbeitsmitteln“. Videolektionen, im eigenen Lerntempo. Abschluss mit einer theoretischen Wissenskontrolle auf Deutsch (Bestehensgrenze 80 %). Der Abschlussnachweis bestätigt die theoretische Teilnahme und Wissenskontrolle. Die Schulung ergänzt die tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Unterweisung; betriebliche Rückfragemöglichkeiten und erforderliche praktische Übungen sind zusätzlich sicherzustellen. Sie ersetzt keine Berufsausbildung, behördliche Fachkunde, praktische Qualifikation oder betriebliche Beauftragung. Der angezeigte Betrag wird pro Person und Schulung berechnet; keine automatische Verlängerung. Firmen-Mengenrabatte werden bei der Buchung berechnet.

