SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach RAB 30 (Theorie)
Deutschsprachige Videoinhalte mit Wissenskontrolle. Theorieabschluss mit Teilnahme- und Wissensnachweis; Praxis und externe Qualifikationen gesondert.
- Kurssprache: Deutsch
- Nachweis als PDF
- Flexibles Lerntempo
Eckdaten
Auf einen Blick
- Format
- Online-Kurs mit Videolektionen, Lernen im eigenen Tempo
- Kurssprache
- Deutsch
- Abschluss
- Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF nach bestandener Wissenskontrolle
- Teilnehmende
- Einzeln buchbar · Für Unternehmen beliebig viele Teilnehmende, Mengenrabatt ab 11 Personen
- Voraussetzungen
- Für die Tätigkeit als Koordinator verlangt die RAB 30 eine baufachliche Ausbildung und Berufserfahrung. Der Kurs ersetzt sie nicht. Gerät mit Internet und Ton.
- Wiederholung
- Wissen bei Änderungen der BaustellV und der RAB auffrischen. Weitere Fortbildung richtet sich nach Ihren Projekten und den Hinweisen der RAB 30.
Überblick
Worum geht es?
Arbeiten auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, überschneiden sich ihre Gefährdungen. Der Dachdecker braucht den Seitenschutz, den der Gerüstbauer gerade umbaut, und der Kran schwenkt über den Bereich anderer Gewerke. Die Baustellenverordnung verlangt dann eine Koordination, die schon in der Planung beginnt und bis zur Übergabe an den Bauherrn reicht.
Der Kurs behandelt in vier Teilen die Rechtsgrundlagen, Vorankündigung, SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten, die Koordination in der Ausführung sowie Dokumentation und acht Praxisbeispiele. Er orientiert sich an der RAB 30, ist aber kein vollständiger Qualifikationsnachweis. Jeder der vier Teile endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF.
Zielgruppe
Für wen ist die Schulung?
Für Architektinnen, Bauingenieure, Bauleiter, Techniker und Meister, die als Koordinator nach Baustellenverordnung tätig werden möchten oder bereits tätig sind. Ebenso für Bauherren, Projektsteuerer und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Pflichten und Abläufe der Koordination verstehen wollen. Planungsbüros können mehrere Mitarbeitende schulen.
Inhalte
Kursinhalte
- 1Baustellenverordnung, RAB und aktueller Rechtsstand
- 2Anwendungsbereich, Beteiligte und Pflichten von Bauherr und Arbeitgebern
- 3Aufgaben, Befugnisse und Grenzen des Koordinators
- 4Eignung nach RAB 30, Bestellung, Verantwortung und Haftung
- 5Vorankündigung: Schwellen, Inhalt, Übermittlung und Aushang
- 6Arbeitsschutz in Planung, Ausschreibung und Vergabe
- 7Besonders gefährliche Arbeiten, SiGe-Plan und Baustellenordnung
- 8Unterlage für spätere Arbeiten: Inhalt, Form und Übergabe
- 9Koordination in der Ausführung: Besprechungen, Begehungen, Mängel, Konflikte
- 10Koordinatorenakte, Abschluss der Koordination und acht Praxisbeispiele
Recht und Vorschriften
Rechtliche Grundlagen
Baustellenverordnung (BaustellV)
Sie regelt Vorankündigung, Koordination, SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten. Der Kurs zeigt, wann welche Pflicht greift und wer sie erfüllen muss.
RAB 30 – Geeigneter Koordinator
Sie legt fest, welche baufachlichen, arbeitsschutzfachlichen und koordinatorischen Kenntnisse ein Koordinator braucht. Der Kurs vermittelt Theorie, ersetzt aber keine Nachweise nach Anlage B und C.
RAB 31 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Sie konkretisiert Inhalt und Form des SiGe-Plans. Im Kurs lernen Sie die Mindestbestandteile und ihre Anwendung in der Praxis kennen.
RAB 32 – Unterlage für spätere Arbeiten
Sie beschreibt, was die Unterlage enthalten soll und wann sie übergeben wird. Der Kurs zeigt Beispiele für Inhalt und Form.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Die allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG gelten auch in der Planung, § 8 ArbSchG verlangt die Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber. Beides ist Grundlage der Koordination.
Die Übersicht nennt die wichtigsten Vorschriften zum Thema. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Ihr Lernerfolg
Ziele der Schulung
- Sie kennen die Pflichten aus der Baustellenverordnung und wissen, wann sie greifen
- Sie können prüfen, ob eine Vorankündigung erforderlich ist, und ihren Inhalt festlegen
- Sie verstehen Aufbau und Mindestbestandteile von SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten
- Sie wissen, wie Sie in der Ausführung koordinieren, Mängel ansprechen und Konflikte lösen
- Sie kennen Ihre Befugnisse und Grenzen als Koordinator und die Anforderungen der RAB 30
Leistungen
Das erwartet Sie
- Deutschsprachige Videoinhalte
- 80 % Bestehensgrenze
- Teilnahme- und Wissensnachweis (Theorie)
- Keine automatische Verlängerung
- Praxis und externe Qualifikation nicht enthalten
Gut zu wissen
Leistungsumfang und Hinweise
Inhalt und Ablauf
Deutschsprachiger Online-Theoriekurs mit Videolektionen. Individuelle Lern- und Prüfungszeit kommt hinzu. Lernen im eigenen Tempo. Interne Wissenskontrolle: Single-Choice-Fragen, jeweils genau eine richtige Antwort, Bestehensgrenze 80 %.
- Rechtsgrundlagen der Baustellenkoordination
- Vorankündigung, SiGe-Plan und Unterlage
- Koordination in der Ausführung
- Abschluss, Dokumentation und Praxisbeispiele
Abschluss und Geltungsbereich
Dieser Nachweis bestätigt den Abschluss des Online-Theoriekurses und eine interne Wissenskontrolle. Er bescheinigt keine praktische Befähigung, staatliche Anerkennung oder externe Personenzertifizierung. Arbeitsplatzbezogene Unterweisung, erforderliche Praxis und betriebliche Beauftragung bleiben gesondert zu erfüllen. Kein vollständiger Qualifikationsnachweis nach RAB 30, Anlagen B und C. Baufachliche Kenntnisse, Berufserfahrung sowie erforderliche Lehrgangsumfänge und Lernerfolgskontrollen sind gesondert nachzuweisen.
Nach erfolgreicher Wissenskontrolle: Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF. Eigene interne Fragen; keine offizielle externe Zertifizierungsprüfung.
Leistungsumfang und Preis
Einmaliger Gesamtpreis pro Person und Kurs. Videozugang und interne Wissenskontrolle sind enthalten. Keine automatische Verlängerung. Externe Prüfungen, Praxis und betriebliche Freigaben sind nicht enthalten. Etwaige Firmen-Mengenrabatte werden bei der Buchung ausgewiesen.

